Unser Sonderkonzpt zur Dauercamping Versicherung für Dauercamper mit Dauerstandplatz in 27 Ländern Europas
Der optimale Top-Schutz zum fairen Preis als Sonderkonzept von CampingAssec
Dauercamper-Versicherung - der optimale Schutz für Ihren Standplatz
Der Dauercamper-Allgefahrenschutz für private, vermietete oder beruflich genutzte Objekte wie Standwohnwagen, Mobilheime, Zirkuswagen / Bauwagen, Tiny House, abgemeldete Reisemobile / Wohnmobile zu Sonderprämien von CampingAssec
Für viele Dauercamper ist der feste Dauerstellplatz längst mehr als nur ein Wochenend- und Feriendomizil – er ist ein 2. Zuhause oder sogar Hauptwohnsitz.
Wer mit Wohnwagen & Dauerstandzelt, Mobilheim oder Tiny House dauerhaft auf dem Campingplatz oder Mobilheimpark lebt, möchte sich sicher fühlen.
Doch was passiert, wenn Naturgefahren wie Sturm, Hagel, Feuer, Blitzschlag oder ein Einbruch das kleine mühvoll aufgebaute Paradies beschädigen?
Eine optimale Versicherung für Dauercamper schützt Sie vor finanziellen Verlusten durch eine Vielzahl von Risiken und unvorhergesehen Ereignissen.
Erlebe als Dauercamper die Sorglosigkeit mit maßgeschneidertem Versicherungsschutz zur Dauercampingversicherung, welche wir speziell für die Bedürfnisse von Dauercampern konzipiert haben
Den Versicherungsschutz zur Dauercampingversicherung mit Allgefahrenschutz kann man bei uns einfach und bequem online beantragen.
Inhaltsverzeichnis
Produktübersicht
Über die Dauercamper-Versicherung mit Allgefahrenschutz in 27 Ländern werden abgesichert:
feststehende und zu wohnzwecken genutzte Objekte bis 50 Jahre, wie Wohnwagen / Mobilheim / Chalet / Tiny House / Bauwagen / Zirkuswagen / Wohncontainer / Modulhaus / MInihaus / Wohnkabine / Absetzkabine / dauerhaft abgemeldetes Wohnmobil
mitversichert sind:
Vorzelt / Vorbau / Schutzdach / Markisen / Carport / Nebengebäude / Terrassen / Solar-& Photovoltaikanlagen
Hausrat / Inventar wie: private Sachen, Kleidung, Haushaltgeräte, Campingmöbel & Campingzubehör Sport- & Spielgeräte, Gartengeräte
mit folgenden möglichen Versicherungssummen:
Haftpflichtschutz von 5 Mio € bis 20 Mio €
>> hier mehr erfahren
▼ versicherte Gefahren & Ereignisse:
Glasbruch der Verglasung des Objektes & Mobiliars
Sachbeschädigungen durch Mieter inkl. Mietausfall
>> hier mehr erfahren
▼ versicherte Kosten im Schadensfall:
Ersatzunterkunft nach Schaden bei Erstwohnsitz
Mietausfall, wenn Objekt vermietet
* bis max. 25% zur vereinbarten Versicherungssumme für Objekt und Hausrat
>> hier mehr erfahren
Geltungsbereich
Versicherungsschutz wird geboten für Dauerstandplätze in 27 Ländern Europas und zwar:
Belgien, Bulgarien, Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern.
Prämienübersicht
Was kosten die Leistungen der Dauercamping-Versicherung im Sonderkonzept von CampingAsssec?
| Versicherungsleistung | Laufzeit 1 Jahr mit Verländgerungsoption |
|---|---|
|
Grundpaket:
Schutz bis 30.000 € für Objekt & 5.000 € Inventar
|
188,89 € / Jahr |
| Erhöhung Summe für Objekt um je 10.000 € |
11,90 € / Jahr |
| Erhöhung Summe für Inventar um je 5.000 € | 17,85 € / Jahr |
| Einschluss 2. Objekt (auf gleichem Standplatz) | 43,44 € / Jahr |
| Mehrbeitrag für Erhöhung des Schutzes für Solar- / PV-Anlagen |
|
| bis 8.000 € | 16,41 € / Jahr |
| bis 15.000 € | 32,80 € / Jahr |
| Mehrbeitrag für die Zusatzpakete | |
| Diebstahl-Paket |
49,42 € / Jahr |
| Vandalismusschäden bis 5.000 € |
56,60 € / Jahr |
| Vandalismusschäden bis 10.000 € |
113,20 € / Jahr |
| Outdoor-Paket |
30,89 € / Jahr |
| Vermieter-Paket |
40,38 € / Jahr |
| Mehrbeitrag für Einschluss der Standsplatz / Grundstückshaftpflicht (Fremdschadendeckung) |
|
| bis 5 Mio € |
25,00 € / Jahr |
| bis 10 Mio € |
31,14 € / Jahr |
| bis 20 Mio € |
41,53 € / Jahr |
Die Leistungen im Detail
Die Dauercamper-Versicherung - ein Versicherungspaket bestehend aus folgernden 4 Bereichen:
Objektschutz / Hausratschutz / Glasbruchschutz / Haftpflichtschutz
1. Objektschutz
Schutz für Objekt, & Zubehör von 30.000 € bis 240.000 € möglich
Versichert werden zu wohnzwecken genutzte Objekte bis Alter 50 Jahre, wie Standwohnwagen, Mobilheime, Tiny House, Chalet, Zirkuswagen, Bauwagen, abgemeldetes Reisemobil, Wohnkabine, Minihaus
- Dauerstandzelt, fester Vorbau, Markisen, Terrassen & Überdachungen
- Schutzdach und Fußboden, SAT-Anlage, Solar- & Photovoltaikanlage
- Carport, Gartenhaus, Geräteschuppen, Werkzeughütte
- weitere Grundstücksbestandteile wie Mauern, Zäune, Tore
- Feuer, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Überspannung,
- Sturm & Hagel
- Leitungswasser & Frostschäden
- Elementarschäden wie Überschwemmung, Erdbeben, Schneedruck
- Diebstahl & Raub des gesamten Objektes
- Einbruch und dadurch entstandene Folgeschäden
2. Hausratschutz
Schutz für Hausrat am Standplatz von 5.000 € bis 40.000 € möglich
Versichert sind Ihre persönliche Sachen / Inventar wie Möbel, Bestuhlung, Haushaltgeräte, elektrische / elektronische Geräte, Geschirr, Antennen, Kleidung, Accessoires, Sort- & Spielgeräte, Wertgegenstände uvm
- Fahrräder im und außerhalb vom Objekt
- Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts
- Surfgeräte, Kanus, Schlauch-, Falt- oder Ruderboote inkl. Motoren
- Wertsachen und Bargeld bis bestimmte Grenzen
- Feuer, Blitzschlag, Explosion, Überspannung,
- Sturm & Hagel
- Leitungswasser & Frostschäden
- Elementarschäden wie Überschwemmung, Erdbeben, Schneedruck
- Diebstahl & Raub des gesamten Objektes
- Einbruchdiebstahl und Vandalismusschäden nach Einbruch
3. Glasbruchschutz
Der Schutz für Bruchschäden von Verglasungen
Versichert sind alle fertig eingesetzte oder montierte Glasscheiben, Platten und Spiegel aus Glas oder Kunststoff.
- von Objektverglasunge
- von Mobiliarverglasungen
- von Kochflächen
und das unabhängig von der Einzelgröße
4. Haftpflichschutz
Der Schutz bei Schäden gegenüber Dritten
Hierüber sind verschuldete Schäden abgedeckt, die durch den Besitz des Objektes inkl. eigenen oder gepachteten Standplatz entstehen.
- wahlweise bis 5 Mio €, bis 10 Mio €, bis 20 Mio € je Schaden
- bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- inklusive der Prüfung der Haftung
Eingeschlossen ist auch die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen.
optionale Zusatzpakete
die Leistungserweiterungen für individuelle Wünsche & Bedürfnisse
Diebststahl-Paket
Über das "Diebstahl-Paket" für Hausrat, Inventar, Sachen & Gegenstände mit Schutz für:
- die Kostenübernahme nach Einbruch für den Schutz oder Sicherungsmaßnahmen
Vandalismus-Paket
Über das "Vandalismus-Paket" besteht zusätzlicher Schutz
bei reiner bös- oder mutwilliger Sachbeschädigung am Objekt, wahlweise bis 5.000 € oder bis 10.000 € je Schadensfall
Outdoor-Paket
Über das "Outdoor-Paket" für besteht Schutz für:
- die Entfernungskosten von Bienen-, Wespen- oder Hornissennestern bis 250 € / Jahr
Vermieter-Paket
Über das "Vermieter-Paket" für teilweise oder dauerhaft vermietete Objekte mit Schutz für:
- die gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung des Objektes bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Solar- & Photovoltaikanlagen-Paket
Über das "Solar- & Pholtovoltaikanlagen-Paket" besteht zusätzlicher Schutz
für Photovoltaik- / Solaranlagen am Objekt, wahlweise bis 8.000 € oder bis 15.000 € je Schadensfall
▼ Im Detail: Diese Objekte & Sachen sind bei Dauercamper-Versicherung des Sonderkonzeptes versichert:
Versichert sind folgende Hauptobjekte:
dauerhaft feststehende, mindestens 14 Tage im Jahr privat oder beruflich genutzte oder zu wohnzwecken vermietete
- Wohnwagen (zugelassene oder abgemeldete Standwohnwagen)
- Mobilheime / Chalets (auf Achse oder Stützen stehend)
- Tiny House (auf Achse oder Stützen stehend)
- Bauwagen / Zirkuswagen (auf Achse oder Stützen stehend)
- Reisemobil / Wohnmobil (dauerhaft abgemeldet)
- Wohncontainer / Modulhäuser / Minihäuser (nicht fest durch Fundament o.ä. mit Erdboden verbunden)
- Wohnkabine / Absetzkabine (am Domizil abgestelt)
welche bei Antragstellung nicht älter als 50 Jahre sind (oder zumindest Elektrik und Leitungswassersystem komplettsaniert wurden) und sich ich auf einem Dauerstandplatz in einem der folgenden Länder der EU befinden:
Deutschland, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.
Versichert sind zusätzlich folgende Nebenobjekte:
- Objektzubehör sowie An- und Zubauten wie:
- sturm- und wintertaugliche Dauerstandzelte / Ganzjahreszelte oder feste Vorbauten,
- Schutzdächer, Markisen, Terrassen nebst Überdachung, Fußböden, Antennen- bzw. SAT-Anlage
- Carport, Gartenhäuschen, Werkzeughütte, Geräteschuppen
- Grundstücksbestandteile wie Mauern und Tore - im Grundpaket bis 1.000 Euro *
- fest mit Objekt verbundene Solar- und / oder Photovoltaikanlagen - im Grundpaket bis 1.000 Euro *
versichert sind weiterhin Hausrat / das Inventar / die Einrichtung / beweglichen Sachen im Objekt oder Dauerstandplatz wie
- Gegenstände des persönlichen Bedarfes, Möbel, Teppiche, Vorhänge, Bekleidung, Geschirr, Bestuhlung, elektrische Haushaltgeräte
- optische & elektronische Geräte, wie Kameras / Laptops / Tablets / Spielekonsolen etc. (bei Einbruchdiebstahl im Grundpaket bis max. 500 Euro) *
- selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts
- Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren
- Surf- und Kitesurfgeräte, Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen
- Fahrräder, E-Bikes, Pedelecs, bei einfachem Diebstahl außerhalb des Objekts - im Grundpaket bis 500 Euro je Schadensfall
- Wertsachen wie Schmuck, Juwelen, Perlen, Edelsteine, solange das Objekt bewohnt ist (bei Einbruchdiebstahl im Grundpaket bis max. 1.000 Euro) *
- Kunstgegenstände - im Grundpaket bis 2.500 Euro, solange das Objekt bewohnt ist.
- Bargeld bis 500 Euro, solange das Objekt bewohnt ist.
* Zusätzlich Versicherungsschutz möglich >> über die optionalen Zusatzpakete / Deckungserweiterungen
Nicht mitversichert sind:
- Pavillons in Leichtbauweise und / oder ohne feste Bedachung wie Plane, Stoff, Folie etc.
- Zelte (Luftzelte, Vorratszelte, Fahrradzelte o.ä.), welche nicht den Charakter eines Dauerstandzeltes / Ganzjahreszeltes vorweisen
- Überdachungen aus Planen, Folien und einfachem Kunststoff, ausgenommen sind Doppelstegplatten
- Sicht- und Windschutzeinrichtungen aus Planen, Folien, Stoffen, welche nicht Bestandteile des Dauerstandzeltes / Ganzjahreszeltes sind
bitte beachten Sie auch: >> wichtigen Hinweise zur Dauercamping-Versicherung
▼ Im Detail: Die Leistungen & der Versicherungsumfang der Dauercamper-Versicherung im Sonderkonzept
Im Grundpaket besteht Schutz
fürs Objekt nebst An- und Zubauten & Nebengebäude bis 30.000 Euro Gesamtwert (erhöhbar bis auf 240.000 Euro)
für den Hausrat / das Inventar / die Einrichtung & beweglichen Sachen bis 5.000 Euro Gesamtwert (erhöhbar bis auf 40.000 Euro)
Die Gesamtversicherungssumme für Objekt und Hausrat darf jedoch 250.000 Euro nicht überstiegen.
Es besteht Schutz bei Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen durch folgende Gefahren:
- Feuer / Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Verpuffung, Überschalldruckwellen,
- Anprall oder Absturz eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges seiner Teile oder seiner Ladung
- Überspannung durch Blitz am Objekt bis 5.000 Euro, am Inventar bis 2.500 Euro, an Solar- oder Photovoltaikanlagen bis 1.000 Euro *
- Sturm ab Windstärke 8 und Hagel
- Schäden durch austretendes Leistungswasser oder Frost bei Schäden am Objekt (nicht bei Schäden am Inventar)
- Diebstahl und Raub des Objektes
- Einbruchdiebstahl oder der Versuch einer solchen Tat, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub
- Einfacher Diebstahl von Gegenständen / Sachen am Versicherungsort - im Grundpaket bis 500 Euro *
- Einfacher Diebstahl von Fahrrädern, Pedelecs oder Ebikes außerhalb des verschlossenen Objekts - im Grundpaket bis 500 Euro *
- Glasbruchschutz für die Verglasungen des Objektes und dem Mobiliar
- Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Erdfall, Schneedruck / Schneelast, Lawinen, Muren Vulkanausbruch (nur für Standorte in Deutschland)
- Überschwemmung / Hochwasser abhängig vom Standort (ausgenommen durch Sturmflut, Sintflut, Deichbruch)
* Zusätzlicher Versicherungsschutz möglich >> über die optionalen Zusatzpakete / Deckungserweiterungen
und wie folgt entschädigt:
Ist das versicherte Objekt völlig zerstört, wird der Neuwert ersetzt, wenn das Objekt / die Sache zum Schadenszeitpunkt nicht älter als 5 Jahre ist. Danach wird der Wiederbeschaffungswert in gleicher Art & Güte ersetzt. Für Objektzubehör sowie An- und Zubauten & Nebenobjekte gilt eine gestaffelte Entschädigung nach dem Alter zum Zeitpunkt des Schadens.
Wenn Hausrat / Inventar völlig zerstört wird oder abhandenkommt, wird immer zum Neuwert erstattet.
Wenn das versicherte Objekt oder der Hausrat / das Inventar teilweise beschädigt wird, werden die notwendigen Reparatur- und Wiederherstellungskosten zum Zeitpunkt des Schadeneintritts, höchstens jedoch den ortsüblichen Neuwert zum Zeitpunkt des Schadeneintritts. Für Objektzubehör sowie An- und Zubauten & Nebenobjekte gilt eine gestaffelte Entschädigung nach dem Alter zum Zeitpunkt des Schadens.
Weiterhin sind nachfolgende Kosten auf erstes Risiko bis 25% der vereinbarten Versicherungssumme versichert:
- Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs-, Entsorgungs- und Schutzkosten
- Bewegungs- und Schutzkosten zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von versicherten Sachen
- Kosten für Transport und Lagerung versicherter Sachen, solange die Lagerung am Versicherungsort nicht möglich oder zumutbar ist, die Höchstdauer der Lagerung beträgt lediglich 120 Tage
- Kosten für die Unterbringung im Hotel oder in einer vergleichbaren Unterkunft im Falle der Unbewohnbarkeit des Gebäudes bis zur Wiederbewohnbarkeit, höchstens jedoch für 90 Tage und max. 50 Euro / Tag wenn Haupt- bzw. Erstwohnsitz
- provisorische Sicherungsmaßnahmen nach einem Einbruch
- Kosten für den Schutz (z. B. Bewachung) versicherter Sachen; die Höchstdauer beträgt lediglich 72 Stunden
bitte beachten Sie auch: >> wichtigen Hinweise zur Dauercamping-Versicherung
▼ Im Detail: Zusatzpakete & Leistungserweiterungen der Dauercamper-Versicherung im Sonderkonzept
Für den Individuellen Anspruch haben wir ganz bestimmt eine passende Lösung. Mit der All Risk Deckung aus dem Grundpaket und nachfolgenden Deckungserweiterungen kann man den Versicherungsschutz seinen Wünschen und Bedürfnissen anpassen und sein Hab und Gut auf dem Dauerstandplatz optimal schützen.
Erhöhung für PV- / Solaranlage
Ergänzend zum Grundpaket bis 1.000 Euro sind PV- / Solaranlage(n) wahlweise bis zu einer Summe von 8.000 Euro oder 15.000 Euro versicherbar.
Ergänzend zum Grundpaket sind nachstehende Positionen je Schadensfall versichert:
- einfacher Diebstahl von Sachen / Gegenständen am Versicherungsort bis 3.000 Euro
- einfacher Diebstahl von Fahrrädern / E-Bikes / Pedelecs außerhalb des Objektes bis 3.000 Euro
- Diebstahl von Wertgegenständen bis 5.000 Euro
- Diebstahl von optischen & elektronischen Geräten bis 5.000 Euro
- die Kosten für die Wiederbeschaffung von amtlichen Ausweispapieren bis 200 Euro
Vandalismus-Paket
Ergänzend zum Grundpaket sind nachstehende Positionen je Schadensfall versichert:
Schäden durch mut- oder böswillige Sachbeschädigungen durch Dritte bis zur genannten Summe, mit 250 Euro Selbstbehalt je Schadensfall.
Nicht versichert sind rein optische Beschädigungen, welche die Funktionalität der Sache nicht beeinträchtigen.
Ergänzend zum Grundpaket sind nachstehende Positionen je Schadensfall versichert:
- sonstige Grundstücksbestandteile wie Mauer, Tore, Zäune o.ä. bis 10.000 Euro
- Schäden durch Tierbisse durch Nagetiere am versicherten Objekt oder Nebenobjekt bis 1.000 Euro
- Schäden an bewegliche Sachen im Freien auf dem versicherten Grundstück bis 1.000 Euro
- die Kosten für das Entfernen und Entsorgung für durch Sturm oder Blitzschlag umgestürzter Bäume inkl. Neubepflanzungen bis 1.000 Euro
- die Kosten für das Entfernen von Bienen-, Wespen- oder Hornissennestern bis 250 Euro / Jahr
Vermieter-Paket
Ergänzend zum Grundpaket sind nachstehende Positionen je Schadensfall versichert:
- Kosten für den Ausfall von Mieteinnahmen bei vermieteten Objekten für bis 120 Tage und bis 50 Euro je Tag aufgrund versicherter Gefahren
- Sachschäden durch Mieter am Vermietobjekt bis 5.000 Euro je Schadenfall mit 250 Euro Selbstbehalt
- die gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung des Objektes bis zu einer Versicherungssumme von 5.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Ergänzend zum Grundpaket besteht Haftpflichtschutz bei Personen-, Sach- und Vermögenschäden gegenüber Dritten durch das Grundstück / den Standplatz oder das Objekt. Wahlweise sind folgende Versicherungssummen möglich:
- 5.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- 10.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- 20.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
bitte beachten Sie auch: >> wichtigen Hinweise zur Dauercamping-Versicherung
Wichtige Hinweise zur Dauercamping-Versicherung:
Bitte beachten Sie folgende Hinweise
(1) Das Bewegungsrisiko ist ausgeschlossen.
Es besteht kein Versicherungsschutz während der Überführungsfahrt vom oder zum Dauerstellplatz oder Winterquartier oder anderweitigen Dauerstellplatz. Hierfür bieten wir eine separate >> Transportversicherung / Überführungskasko an.
(2) Wartezeiten:
Für die Gefahren Sturm & Hagel gilt eine Wartezeit von 5 Tagen ab Antragstellung, beginnend um 0 Uhr ab dem Folgetag nach Antragseingang.
Für die erweiterte Elementarschadendeckung gilt eine Wartezeit von 14 Tagen, ab Antragstellung, beginnend um 0 Uhr ab dem Folgetag nach Antragseingang.
Diese Regelungen entfallen, wenn bereits ein Vertrag mit aufrechtem Versicherungsschutz für die genannten Sturm, Hagel oder Elementargefahren inkl. Überschwemmung bei einem anderen Versicherungsunternehmen nachweislich unmittelbar bestanden hat. Bei der erweiterten Elementarschadendeckung besteht kein Versicherungsschutz bei Überschwemmungen / Hochwasser durch Sturmflut, Sintflut oder Deichbruch.
3) generelle Selbstbeteiligungen
Für folgende versicherte Gefahren bestehen folgende Selbstbeteiligungen je Schadenfall:
- Sturm, Hagel von 250 EUR
- Leitungswasserschäden am Objekt von 250 EUR
- erweitere Elementargefahren innerhalb Deutschlands von 250 EUR
- erweitere Elementargefahren außerhalb Deutschlands von 2.500 EUR
4) eingeschränkte Deckungen für das Überschwemmungsrisiko und erweitere Elementargefahren:
Es besteht generell kein Versicherungsschutz bei Überschwemmungen durch Sturmflut / Sintflut / Deichbruch.
Überschwemmung wird ausgeschlossen, wenn der Versicherer dies nach Antragstellung in der Police explizit ausschließt, z.B. wenn sich der Dauerstandplatz in unmittelbarer Nähe (500 m) zu einem fließenden Gewässer oder dem Meer befindet oder nicht 10 m über dem Meeresspiegel.
Es besteht generell kein Versicherungsschutz für Schäden durch Überschwemmung / Hochwasser in folgenden Ländern: Kroatien, Lettland, Niederlande, Polen, Rumänien, Slowakei und Ungarn.
Es besteht generell kein Versicherungsschutz für Schäden durch Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Erdfall, Schneedruck / Schneelast, Lawinen, Muren Vulkanausbruch für Risikoorte in Ländern außerhalb von Deutschland.
FAQ - Häufig gestellte Fragen
zur Dauercamping-Versicherung mit Allgefahrendeckung mit den Sonderkonditionen von CampingAssec
Wir möchten hier noch einmal detailliert auf einige Punkte zu unseren exklusiven Dauercampingversicherungen mit Allgefahrendeckung etwas genauer eingehen und häufige gestellte Fragen beantworten.
▼ Wer ist Ansprechpartner bei möglichen Fragen?
Ansprechpartner rund um ihren Vertrag sind wir von CampingAssec die "Kellert Versicherungsmakler GmbH & Co. KG" mit Sitz in Dresden.
Als Entwickler der Produkte mit unseren Partnergesellschaften sind wir der exklusive Vertragspartner dieser Sonderkonzepte für Dauercampingversicherungen und wir sind nicht nur für die Vermittlung sondern auch für die Betreuung unserer Kunden während der Vertragslaufzeit zuständig, denn wir legen großen Wert auf Service und die Zufriedenheit unserer Kunden und möchten, dass Sie sich als unserer Kunde bestens aufgehoben fühlen und optimal betreut werden und begleiten Sie auch im Schadensfall.
Weiterhin stehen Ihnen natürlich auch die entsprechenden Versicherer / Gesellschaften als unmittelbare Vertragspartner zur Verfügung.
▼ Ist Versicherungsschutz auch außerhalb von Deutschland möglich?
Ja. Mit der Dauercamping-Versicherung sind auch Objekte / Dauercampingstellplätze in folgenden Ländern versicherbar:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande , Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.
▼ Welche Objekte sind über die Dauercampingversicherungen versicherbar?
Bei beiden exklusiven Dauercamperversicherungen von CampingAssec können folgende Objekte versichert werden:
abgemeldete oder zugelassene Standwohnwagen, Mobilheime, Chalets, Tiny House, Bauwagen, Schäferwagen, Zirkuswagen, Wohncontainer
wenn folgende Vorrausetzungen erfüllt sind:
- die Objekte sind dauerhaft abgestellt (versichert ist nur das Standrisiko)
- nicht fest mit dem Erdboden verbunden
- nicht älter als 50 Jahre sind oder wurden saniert
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Objekt die Voraussetzungen erfüllt, so nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Weiterhin sind neben den o.g. Objekten noch folgende Sachen versichert:
- sturm- und wintertaugliche und Dauerstandzelte / Vorzelte / Ganzjahreszelte oder feste Vorbauten,
- Wohnwagenschutzdach und sonstige Schutzdächer, Terrassen nebst Überdachung,
- Solar- und Photovoltaik-Anlagen, wenn diese mit dem Objekt fest verbunden sind
Weiterhin sich in unmittelbarer Nähe des versicherten Objekts stehenden und fest mit dem Erdboden verbundenen Nebengebäude bzw. Grundstücksbestandteile in massiver Bauweise aus Holz, Metall, Stein, o.ä. wie Carport, Gartenhäuschen, Werkzeughütte, Geräteschuppen, Mauern, Tore, Zäune, Fußböden.
Nicht mitversichert sind:
- Reisezelte, Luftzelte, Vorratszelte, Fahrradzelte o.ä., welche nicht den Charakter eines Dauerstandzeltes / Ganzjahreszeltes vorweisen
- Sicht- und Windschutzeinrichtungen aus Planen, Folien, Stoffen, welche nicht Bestandteile des Dauerstandzeltes / Ganzjahreszeltes sind - Pavillons in Leichtbauweise und / oder ohne feste Bedachung wie Plane, Stoff, Folie etc.
- Überdachungen aus Planen, Folien und einfachem Kunststoff, ausgenommen sind Doppelstegplatten
▼ Was gibt es für zugelassene Wohnwagen innerhalb der Dauercampingversicherungen zu beachten?
Es besteht Versicherungsschutz über die Dauercamperversicherungen als "Standrisiko", wenn der zugelassene Wohnwagen dauerhaft auf einem Campingplatz / Ferienpark / Mobilheimpark, einem privaten Grundstück oder im Winterquartier abgestellt ist und nicht auf eigener Achse am Verkehr auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen teilnimmt.
Kein Versicherungsschutz über diese Dauercampingversicherungen besteht während der Überführungsfahrt vom oder zum Dauerstellplatz oder Winterquartier oder anderweitigen Dauerstellplatz. Das Bewegungsrisiko ist ausgeschlossen.
Hierfür bieten wir eine separate >> Transportversicherung / Überführungskasko << an.
▼ Was gibt es beim Dauerstandzelt zu beachten?
Das Dauerstandzelt / Ganzjahreszelt muss ein festes Gestänge haben und sturm- und schneelasttauglich sein.
Weiterhin sollte dies bei Nichtanwesenheit durch mindestens ein Vorhängeschloss verschlossen sein.
Dies ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, aber wenn es nicht verschlossen ist, wird der Tatbestand des Einbruchs nicht erfüllt und der Versicherer ist von der Leistung durch Einbruchdiebstahl befreit und ersetzt nicht die gestohlenen Gegenstände und Sachen.
Mitversichert sind aber bei beiden Dauercampingversicherungen der einfache Diebstahl von Sachen am Versicherungsort bis 500,00 Euro je Schadensfall.
Bei der Dauercamping-Exklusiv-Versicherung mit unserem Partner "Agencio" konnten wir folgendes vereinbaren:
über das optionale "Diebstahl-Paket" ist einfacher Diebstahl von Sachen und Gegenständen aus dem Dauerstandzelt, Nebengebäude oder im Freien am vereinbarten Risikoort (z.B. Wäsche/Bekleidung, Wäschespinnen, Gartenmöbel, Gartengeräte, Kinderspielzeug, Gartenskulpturen, Sportgeräte, nicht motorisierte Boote oder sonstige Sachen) bis 3.000 EUR;
Einbruchdiebstahl ins Dauerstandzelt / Ganzjahreszelt oder festen Vorbau gilt nur dann versichert, wenn diese gegen einfaches öffnen gesichert wurden.
Die Entschädigungsgrenze ist in diesem Fall auf 3.000 Euro je Schadenfall begrenzt. Dies gilt nicht, wenn der Zugang zum Dauerstandzelt / Ganzjahreszelt oder festen Vorbau mit einem Zylinderschloss gesichert ist. Der Nachweis im Schadensfall obliegt dem Versicherungsnehmer.
▼ Was zählt zu Hausrat / Inventar bei den Dauercampingversicherungen?
Im Rahmen der exklusiven Dauercampingversicherungen von CampingAssec gilt beispielsweise folgendes zu Hausrat / Inventar:
· Sachen zur privaten Nutzung und persönlichen Bedarfs
· Loses Inventar wie Möbel, Teppiche, Geschirr
· elektrische Geräte, SAT- und Antennenanlagen
· optische & elektronische Geräte (Kameras, Videogeräte, Tablets / Notebooks)
· Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts, Kinderspielzeug
· Surf-und Kitesurfgeräte, Kanus, Schlauch-, Falt- oder Ruderboote inkl. Motoren
· Flugdrachen, Fall- oder Gleitschirme
· Angelausrüstung sowie Jagd- und Sportwaffen
· Wertsachen, Kunstgegenstände, Urkunden und Bargeld
Weiterhin gilt auch ins Objekt eingebrachtes fremdes Eigentum als mitversichert.
▼ Sind auch Sachen im Freien über die Dauercampingversicherungen versichert?
Bei beiden exklusiven Dauercamperversicherungen von CampingAssec sind auch unverschlossene Sachen / Gegenstände im Freien am vereinbarten Versicherungsort / Standplatz gegen einfachen Diebstahl bis 500 Euro prämienfrei mitversichert, wie z. B. Bekleidung, Wäsche, Fahrräder, Gartengeräte, Gartenmöbel, Gartenskulpturen, Wäschespinnen, Kinderspielzeug uvm.
Über die optionalen "Diebstahlpakete" sogar bis 3.000 Euro.
Bei anderen Versicherungen für Dauercamper sind Gegenstände im Freien nicht oder nur gegen Aufpreis versicherbar. Achten Sie bei der Wahl der Campingplatzversicherung deshalb darauf, was mitversichert ist und was nicht.
▼ Was verstehen wir unter einer Allgefahrendeckung?
Bei Standardversicherungen sind meist nur Schäden durch die Grundgefahren wie Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser versichert.
Weitergehende Gefahren müssen entweder dazu gewählt werden oder werden gar nicht erst als Absicherung angeboten.
Oft ist sich der Verbraucher aber gar nicht bewusst, welche Gefahren es noch geben kann oder ob diese Gefahren abgesichert werden sollten.
Damit Sie als unserer Kunde von CampingAssec im Schadensfall bestmöglich versichert sind, haben wir mit unseren Versicherungspartnern "HVS" und "HISCOX" über die Grundgefahren noch viele weitergehende Gefahren in einem Paket gebündelt und zusammengefasst und somit sind unsere Kunden über unsere exklusiven Dauercampingversicherungen bei Schäden durch folgende Gefahren abgesichert:
Feuer / Brand, Blitzschlag, Explosion, Überspannung, Rauch
Fahrzeuganprall, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung, Überschalldruck
Sturm ab Windstärke 8
Hagel
Leitungswasser und Rohrbruch durch Frost
Diebstahl und Raub des Objektes
Einbruchdiebstahl sowie Vandalismus / Objektbeschädigungen nach einem Einbruch
einfacher Diebstahl von Sachen und Gegenständen im Freien am Risikoort
einfacher Diebstahl von Fahrrädern
Schneedruck / Schneelast
Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch
Schäden durch Überschwemmung (je nach Lage des Standplatzes / Objektes)
Glasbruchschäden am Objekt (auch für Kunststofffenster) sowie Mobiliar
weiterhin:
Mietverlust bei vermieteten Objekten
▼ Gibt es Einschränkungen beim Versicherungsschutz?
Folgende Einschränkungen gibt es bei Schäden am Objekt und sind nicht versichert:
Schäden, solange das versicherte Gebäude noch nicht bezugsfertig oder wegen Umbauarbeiten für seinen Zweck nicht mehr benutzbar ist, es sei denn, die Schäden wurden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion verursacht
Schäden durch altersbedingte oder allmähliche Zustandsveränderungen (z. B. Schimmel, Schwamm), Materialfehler oder technische, mechanische, elektrische oder elektronische Defekte, es sei denn, sie wurden durch Überspannung verursacht
Schäden durch wetterbedingte Luftbewegungen, es sei denn, es handelt sich um Sturm mit mind. Windstärke 8.
Schäden durch Grundwasser, Witterungsniederschläge, Feuchtigkeit, Trockenheit, Licht- und Temperatureinflüsse, Rost und Oxidation, es sei denn, sie sind durch Sturm, Hagel, Frost, Rohrbruch, Leitungswasser, Überschwemmung, Brand, Blitzschlag oder Explosion entstanden.
Schäden durch Ungeziefer, Insekten, Schädlinge oder Nagetiere sowie Schäden durch Kauen, Kratzen, Nagen, Zerreißen oder Verschmutzung durch Haustiere.
Schäden durch Um- oder Ausbauarbeiten, Reparatur, Wartung, Renovierung, Restaurierung, Reinigung oder ähnliche Vorgänge, fehlerhafte oder mangelhafte Ausführung von Arbeiten oder Verwendung mangelhafter Materialien.
Schäden in Form von Rissen an versicherten Objekten, es sei denn, sie sind durch Sturm, Rohrbruch, Leitungswasser, Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Verpuffung, Überschalldruckwellen, Anprall oder Absturz eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung entstanden.
Schäden durch Kernenergie oder Radioaktivität und Schäden aufgrund biologischer oder chemischer Ursachen, einschließlich mittelbarer und unmittelbarer Folgeschäden.
Schäden durch Androhung oder Anwendung von Gewalt im Zusammenhang mit Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnlichen Zuständen, inneren Unruhen, Streik oder Aufruhr. Ersetzt werden jedoch Explosionsschäden, die durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstanden sind (Blindgängerschäden).
Schäden durch Beschlagnahme, Verstaatlichung, Einziehung oder andere hoheitliche Maßnahmen.
Kosmetischen Beeinträchtigungen, die nicht die Funktion der versicherten Sache / des Objekts beeinträchtigen (insbesondere, Kratzer, Schrammen, Scheuerstellen, Flecken, Dellen usw.)
Durch motorisierte Fahrzeuge, während der Motor eingeschaltet ist.
Schäden durch Sturmflut, Springflut, Deichbruch, soweit es sich das Objekt nicht in Belgien befindet.
Weiterhin nicht mitversichert sind:
- Reisezelte, Luftzelte, Vorratszelte, Fahrradzelte o.ä., welche nicht den Charakter eines Dauerstandzeltes / Ganzjahreszeltes vorweisen
- Sicht- und Windschutzeinrichtungen aus Planen, Folien, Stoffen, welche nicht Bestandteile des Dauerstandzeltes / Ganzjahreszeltes sind
- Pavillons in Leichtbauweise und / oder ohne feste Bedachung wie Plane, Stoff, Folie etc.
- Überdachungen aus Planen, Folien und einfachem Kunststoff, ausgenommen sind Doppelstegplatten
Folgende Einschränkungen gibt es bei Schäden am Inventar und sind nicht versichert:
Schäden durch Verlieren, Liegenlassen, unaufklärbares Abhandenkommen oder Diebstahl, es sei denn, es handelt sich um Einbruchdiebstahl oder Fahrraddiebstahl eines mit einem Schloss gesicherten Fahrrads.
Schäden durch altersbedingte oder allmähliche Zustandsveränderungen (z. B. Schimmel, Schwamm), Materialfehler oder technische, mechanische, elektrische oder elektronische Defekte, es sei denn, sie wurden durch Leitungswasser oder Überspannung verursacht.
Schäden durch Computerviren, Programmierungs- oder Softwarefehler.
Schäden durch wetterbedingte Luftbewegungen, es sei denn, es handelt sich um Sturm mit mind. Windstärke 8.
Schäden durch Feuchtigkeit, Trockenheit, Licht- und Temperatureinflüsse, Rost und Oxidation, es sei denn, sie sind durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Rückstau, Frost, Rohrbruch, Leitungswasser, Überschwemmung, Brand, Blitzschlag oder Explosion entstanden.
Schäden durch Ungeziefer, Insekten, Schädlinge oder Nagetiere sowie Schäden durch Kauen, Kratzen, Nagen, Zerreißen oder Verschmutzung durch Haustiere.
Schäden an Sportausrüstungen, während sie im Gebrauch sind.
Schäden durch Um- oder Ausbauarbeiten, Reparatur, Wartung, Renovierung, Restaurierung, Reinigung oder ähnliche Vorgänge, fehlerhafte oder mangelhafte Ausführung von Arbeiten oder Verwendung mangelhafter Materialien.
Schäden durch Kernenergie oder Radioaktivität und Schäden aufgrund biologischer oder chemischer Ursachen, einschließlich mittelbarer und unmittelbarer Folgeschäden.
Schäden durch Androhung oder Anwendung von Gewalt im Zusammenhang mit Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnlichen Zuständen, inneren Unruhen, Streik oder Aufruhr. Ersetzt werden jedoch Explosionsschäden, die durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstanden sind (Blindgängerschäden).
Schäden durch Beschlagnahme, Verstaatlichung, Einziehung oder andere hoheitliche Maßnahmen.
Schäden durch Untreue, Unterschlagung, Betrug oder Erpressung.
Schäden an versicherten Kunst- und Wertgegenstände durch Einbruchdiebstahl, wenn sich die Gegenstände im Vorzelt, Dauerstandzelt, Ganzjahreszelt oder Nebengebäude befinden.
Schäden an versicherte Kunst- und Wertgegenstände durch Einbruchdiebstahl während Sie das Objekt nicht bewohnen.
Schäden durch Sturmflut, Springflut, Deichbruch, soweit es sich das Objekt nicht in Belgien befindet.
▼ Welche Versicherungssummen sollte man wählen?
Versicherungssumme fürs Objekt, Dauerstandzelt / Vorbau, An- und Zubauten, Carports, Nebengebäude etc.
Bei den Dauercampingversicherungen sollte man alle Werte des Wohnwagen, Mobilheim, Bauwagen oder Tiny House sowie die Werte (falls vorhanden) vom Dauerstandzelt / Ganzjahreszelt / festen Vorbau, der Terrasse nebst Überdachung, dem Schutzdach, dem Gartenhaus, dem Geräteschuppen, Carport, der SAT Anlage und weiterem Gebäude- oder Grundstückszubehör in Betracht ziehen.
Zu beachten gilt, dass auch etwaige weitere Kosten wie Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs-, Entsorgungskosten mitversichert sind, welche unter die vereinbarte Höchstentschädigung fallen.
>> Wählen Sie daher die Entschädigungshöchstsumme nicht zu gering.
Die Entschädigungsobergrenze im Grundpaket leigen je nach Produkt bei 30.000 Euro bis 40.000 Euro und kann je nach Produkt auf bis 200.000,- € erhöht werden.
Höhere Versicherungssummen müssten vorher bei uns angefragt werden sind aber in der Regel möglich.
Unabhängig davon, wird vom Versicherer im Schadensfall auf den Einwand der Unterversicherung verzichtet.
Versicherungssumme für den Hausrat, das Inventar und bewegliche Sachen
Bei den Dauercampingversicherungen sollte man alle Werte für des Hausrates und des Inventar in Betracht ziehen, wie Möbel, Bestuhlung, Teppiche, Vorhänge, Bekleidung, Geschirr, elektrische und elektronische Geräte, Markisen, Antennenanlagen, selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts, Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surf- und Kitesurfgeräte, Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen.
Auch hier gilt, dass auch etwaige weitere Kosten wie für die Aufräumung, Transport, Lagerung, Bewegung, Entsorgung, Bewachung mitversichert sind, welche unter die vereinbarte Höchstentschädigung fallen.
Im Grundpaket der Dauercamping-Premium-Versicherung ist dies bereits inklusive und kann auch individuell erhöht werden.
Im Grundpaket der Dauercamping-Exklusiv-Versicherung beträgt die Entschädigungsobergrenze 5.000,- € und kann individuell bis 40.000,- € erhöht werden.
Unabhängig davon, wird vom Versicherer im Schadensfall auf den Einwand der Unterversicherung verzichtet.
▼ Warum ist die Erweiterung der Dauercamperversicherung um eine Standplatzhaftpflicht sinnvoll?
Immer wieder kommt es leider auch zu Schäden gegenüber Dritten auf Campingplätzen bzw. Mobilheimplätzen durch das Objekt oder dem sonstigen Standplatzzubehör.
Nicht immer kommt für den entstandenen Sachschaden bzw. Personenschaden beim Campingplatznachbarn, dem Platzbetreiber oder bei der Standplatzeinrichtung eine private Haftpflichtversicherung dafür auf (sofern überhaupt eine Haftpflicht Versicherung vorhanden ist), da dieser Versicherungsschutz leider bei vielen Privathaftpflichtversicherungen fehlt oder nicht vereinbart werden kann oder der abgemeldete Wohnwagen / das Mobilheim auch keine KFZ-Haftpflicht hat.
Mögliche Situationen sind denkbar, wodurch auf einem Dauercampingplatz / Mobilheimplatz / Ferienpark durch den Wohnwagen und / oder Vorzelte, Mobilheime oder Nachbargebäude Ihrer umliegenden Nachbarn beschädigt bzw. vernichtet werden oder im schlimmsten Falle auch andere Personen verletzt, wie z.B.
Ihr Wohnwagen / Mobilheim / Tiny House / Bauwagen brennt und das Feuer greift auf den Nachbarn über.
Die Gasleitung oder Dichtungen des Gasgrills sind beschädigt und dieser explodiert.
Gartenmöbel findet man nach einem Sturm im Wohnwagen, Mobilheim oder Zelt des Nachbarn wieder.
Die Schadenersatzforderungen können enorm sein, denn der Gesetzgeber hat die Pflicht zum Schadenersatz klar im Bürgerlichen Gesetzbuch, §823 BGB geregelt:
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem Anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."
"Die Ersatzpflicht ist der Höhe nach sowie zeitlich unbegrenzt und man haftet mit gegenwärtigen und zukünftigen Einkommen / Vermögen und kann daher existenzbedrohliche Größenordnungen erreichen. Die Versicherungssumme der Haftpflichtversicherung sollte daher hoch genug gewählt werden."
Um bestehende Versicherungslücken von Dauercampern oder Mobilheimbesitzern gerade auf dem Dauercampingplatz bzw. Mobilheimstellplatz so gering wie möglich zu halten, bieten wir eine Erweiterung der Dauercampingversicherungen um die Standplatzhaftpflichtversicherung an.
Dabei ist es unerheblich, ob darauf ein Wohnwagen, Mobilheim, Chalet, Tiny House, Bauwagen, Zirkuswagen o.ä. steht.
Unsere Partner für die Vertragsverwaltung & Risikoüberenahme
Die Verwaltung des Vertrages wird vom Assecuradeur "agencio Versicherungsservice AG" in Westerstede vorgenommen.
Die "AGENCIO" ist ein modernes und digtales Unternehmen mit dem wichtigen Blick auf nachhaltige Prozesse und Versicherungslösungen und eine 100%ige Tochtergesellschaft der "Ammerländer Versicherung".

Risikoträger / Versicherer ist "Ammerländer Versicherung VVaG" mit Sitz ebenfalls in Westerstede.
Die Ammerländer Versicherung ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) mit über 100 Jahren Erfahrung, mit ca. 1 Mio Mitgliedern / Kunden und ca. 1,5 Mio verwaltenden Versicherungsverträgen.
Für den geschlossenen Vertrag zur Dauercamping-Versichewrung gilt deutsches Recht.
Dokumentenbereich
Produktinfo und Antrag zur Dauercamping-Versicherung mit Sonderkonditionen (pdf)
Vertragsunterlagen & Verbraucherinfo zur Dauercamping-Versicherung bei agencio (pdf)
Produktvergleich
Vergleich unserer exklusiven Sonderkonzepte zur Dauercamper-Versicherung mit Allgefahrendeckung
Wir sind ein spezialisierter Versicherungsmakler mit exklusiven Produkten von Dauercampingversicherungen für Dauercamper & Mobilheimbesitzer und haben weiterhin noch jewiels ein Sonderkonzept mit der >> HVS - Hamburger Versicherungs-Service AG sowie mit der >> Oberösterreichische Versicherung.
Mit dem nachfolgenden Überblick möchten wir Ihnen eine schematische Gegenüberstellung über die hier angebotenen Möglichkeiten der Dauercamping Versicherungen für zugelassene oder dauerhaft abgemeldete Standwohnwagen, Mobilheime, Tiny House oder Bauwagen / Zirkuswagen geben. Sie stellen lediglich eine Zusammenfassung der Dauercampingversicherungen dar und ersetzen nicht die aktuelle zu Grunde liegenden Bedingungen des jeweiligen Versicherungspaketes.
Sinnvoller Ergänzungsschutz zur Dauercamper-Versicherung von CampingAssec
Dauercamper-Rechtsschutz
Mit unseren speziellen Rechtsschutzversicherungen bieten wir auch Schutz vor hohen Kosten für Anwälte und / oder Gericht bei Rechtsstreitigkeiten in Verbindung mit einem Dauerstandplatz
bereits für 5,42 € / Monat
Fahrrad / E-Bike / Pedelec
Mit der Fahrrad-Vollkaskoversicherung hat man praktisch einen Rundumschutz gegen die Tücken des „Fahrrad-Alltages“. Versichert werden können Fahrräder, E-Bikes / Pedelec bis 3 Jahre und bis 10.000 Euro Kaufpreis
bereits für 4,71 € / Monat
Transport I Überführung
Umfangreicher Schutz beim Transort / der Überführung von Wohnwagen, Mobilheim, Tiny House, Bauwagen oder Minihaus bei Schäden durch viele Gefahren / Risiken , egal ob nun auf eigener Achse, Anhänger oder Auflieger
bereits für 60,00 € / Transport
Kundenerfahrungen & Bewertungen zu CampingAssec - Kellert Versicherungsmakler GmbH & Co. KG


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